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TICKETBESTELLUNG SBO LU

Liebe Konzertbesucher,
 
der Eintritt zu unseren Weihnachtskonzerten ist frei, sie benötigen hierfür keine Eintrittskarten. Spenden sind herzlich willkommen.
 
Der Kartenvorverkauf für unser Kinderkonzert OHRWURM hat begonnen. Bestellungen, die bis zum 19. Dezember getätigt werden, werden noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest verschickt.
 
Erläuterungen zur Ticketauswahl:
 
Anzahl Karten für Erwachsene: Anzahl der Karten, die Sie für Erwachsene bestellen möchten
 
Anzahl Karten für Kinder: Anzahl der Karten, die Sie für Kinder bestellen möchten (0-17 Jahre).
 
Inhaber der RHEINPFALZ- oder MORGEN-CARD erhalten 10 % Rabatt. Es sind keine weiteren Ermäßigungen verfügbar.
 
Sofern Sie eine RHEINPFALZ- oder MORGEN-CARD haben, klicken Sie auf die Checkbox der zutreffenden CARD und geben Sie im sich öffnenden Feld Ihre CARD Nummer ein, um den Rabatt zu erhalten (nicht anwendbar auf Early Bird Preise). 

 

Zum Abschluss der Bestellung geben Sie den Captcha-Code in das entsprechende Feld ein und klicken Sie auf „Tickets bestellen“. Sie erhalten eine Bestätigungsmail zu Ihrer Bestellung.

Möchten Sie zukünftig kein Konzert mehr verpassen? Dann melden Sie sich jetzt für unseren SBO LU Newsletter an. Drei Mal pro Jahr informieren wir Sie per Mail über anstehende Konzerte und den dazugehörenden Kartenvorverkauf.

Bei Problemen mit der Ticketbestellung melden Sie sich bei uns unter der Emailadresse tickets[at]sbo-lu.de

Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!
Ihr Sinfonisches Blasorchester Ludwigshafen

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    AGBs

    1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.

    2. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung.

    3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleiben hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliches Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten)

    4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis erstattet. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz verlangen zu können.

    5. Eine Rücknahme von Karten aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.

    6. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen der Besucher.