Liebe Freundinnen und Freunde des SBO LU,
der Eintritt zu unseren Weihnachtskonzerten ist frei. Über eine Spende würden wir uns sehr freuen.
Bereits jetzt können Sie Tickets für unser Konzert im Frühling Classics for the City am 10. Mai 2025 um 20 Uhr im BASF-Feierabendhaus vorbestellen. Die Tickets werden voraussichtlich ab Anfang Dezember versendet.
Erläuterungen zur Ticketauswahl:
Anzahl Karten Erwachsene: Anzahl der Karten, die Sie für Erwachsene bestellen möchten. Falls Sie eine Partner-CARD haben, können Sie diese weiter unten über die entsprechende Checkbox angeben, um den gewährten Rabatt zu erhalten.
Anzahl Karten ermäßigt: Anzahl der ermäßigten Karten, die Sie bestellen möchten. Ermäßigungsbedingungen: Jugendliche von 11 bis 18 Jahre, Studenten, Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis zum Einlass mit. Hinweis: Mit „ermäßigt“ ist nicht der Rabatt durch eine Partner-CARD gemeint.
Anzahl Karten Kinder: Anzahl der Karten für Kinder, die Sie bestellen möchten. Kinder bis 10 Jahre erhalten freien Eintritt. Sie benötigen dennoch eine Kinderkarte, die Sie über unser Formular bestellen können.
Sofern Sie eine RHEINPFALZ- oder BA-CARD / MORGENCARD PREMIUM haben, klicken Sie auf die Checkbox der zutreffenden CARD und geben Sie im sich öffnenden Feld Ihre CARD Nummer ein, um den Rabatt zu erhalten (nicht anwendbar auf Early Bird Preise).
Zum Abschluss der Bestellung geben Sie den Captcha-Code in das entsprechende Feld ein und klicken Sie auf „Tickets bestellen“. Sie erhalten eine Bestätigungsmail zu Ihrer Bestellung.
Möchten Sie zukünftig kein Konzert mehr verpassen? Dann melden Sie sich jetzt für unseren SBO LU Newsletter an. Drei Mal pro Jahr informieren wir Sie per Mail über anstehende Konzerte und den dazugehörenden Kartenvorverkauf.
Bei Problemen mit der Ticketbestellung melden Sie sich bei uns unter der Emailadresse tickets[at]sbo-lu.de
Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!
Ihr Sinfonisches Blasorchester Ludwigshafen
1. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Karteninhaber zustande.
2. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung.
3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt bleiben hiervon die Haftung des Veranstalters für anfängliches Unmöglichkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten)
4. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Besucher gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis erstattet. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz verlangen zu können.
5. Eine Rücknahme von Karten aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen der Besucher.